Bundesverkehrswegeplan 2030

Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und muss vom Bundestag verabschiedet werden. Er enthält sämtliche beabsichtigte Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie die geplanten Erhaltungsaufwendungen. Es darf kein Projekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, für das kein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erwarten ist. Gemäß der “Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015” ist die wichtigste Herausforderung der Infrastrukturpolitik eine Priorisierung der Investitionen, d.h. die Festlegung, welche Projekte umgesetzt werden sollen und in welcher Reihenfolge sie realisiert werden. Den voraussichtlich höchsten Handlungsbedarf ergibt sich beim Substanzerhalt und...