Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und muss vom Bundestag verabschiedet werden. Er enthält sämtliche beabsichtigte Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie die geplanten Erhaltungsaufwendungen. Es darf kein Projekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, für das kein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erwarten ist.

Gemäß der „Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015“ ist die wichtigste Herausforderung der Infrastrukturpolitik eine Priorisierung der Investitionen, d.h. die Festlegung, welche Projekte umgesetzt werden sollen und in welcher Reihenfolge sie realisiert werden. Den voraussichtlich höchsten Handlungsbedarf ergibt sich beim Substanzerhalt und für Projekte zur Engpassbeseitigung. Die vorgeschlagenen Projekte werden bewertet und auf Basis der Verkehrsprognose 2030 wird analysiert, ob tatsächlich ein Bedarf für ein Infrastrukturprojekt besteht.

Die Bewertung der vorgeschlagenen Projekte gliedert sich in vier Teilbewertungen:

  • Nutzen-Kosten-Bewertung
  • umwelt- und naturschutzfachliche Bewertung
  • raumordnerische Bewertung und
  • städtebauliche Bewertung

Teil der BVWP 2030 wird auch die Prüfung von Alternativen für Projekte, Teilnetze bzw. Korridore und dem Gesamtplan sein.

Das gesamte Investitionsvolumen des Geltungszeitraumes (also der Jahre 2016 bis 2030) wird in drei Schritten auf die einzelnen Projekte aufgeteilt:

  1. Da dem Substanzerhalt der Vorrang eingeräumt werden soll, wird der prognostizierte Erhaltungsaufwand vom Investitionsvolumen abgezogen
  2. Die nach Abzug der Erhaltungsaufwendungen verbleibenden Finanzmittel werden auf die Verkehrsträger Straße, Schiene, und Wasserstraßen aufgeteilt
  3. Die den einzelnen Verkehrsträgern zugewiesenen Finanzmittel werden entsprechend der Dringlichkeitsstufen den einzelnen Projekten zugewiesen

Für Schienenprojekte gibt es drei Dringlichkeitsstufen:

1. VB+ „Vordringlicher Bedarf Plus“

Die Dringlichkeitsstufe VB+ erhalten Projekte, die

  • Engpässe stark verringern oder auflösen,
  • keine hohe Umweltbetroffenheit oder für die bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen und
  • ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben.

2. VB „Vordringlicher Bedarf

Die Dringlichkeitsstufe VB wird für Projekte vergeben, die

  • eine hohe raumordnerische Bedeutung haben und
  • ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben.

3. WB „Weiterer Bedarf“

Die Dringlichkeitsstufe WB gibt es für alle anderen Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1,0.

Einschätzung, wo die vom Dialogforum beschlossenen Variante Alpha-E im Bundesverkehrswegeplan landen wird

Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies hat den Forumsteilnehmern versprochen, dass die beschlossene Alpha-E-Variante 1:1 dem Bundesverkehrsministerium übergeben wird. Und auch der Bundesverkehrsminister hat eine Übernahme der Variante Alpha E in den Bundesverkehrswegeplan zugesagt.

Nach der Bewertung des Dialogforum Schiene Nord hat die Variante Alpha-E ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,08. Dabei sind bewusst die Kosten für den erweiterten Lärmschutz nicht mit eingerechnet worden (um auf ein Nutzen-Verhältnis von über 1,0 zu kommen). Ob die Mitarbeiter des BMVI diese Schummelei mitmachen? Oder wird hier richtig gerechnet und die Alpha-E-Variante wird nicht in den BVWP 2030 aufgenommen?

Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Alpha-E-Variante in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, so wird sie sich wegen des schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses nur unter „Weiterer Bedarf“ wieder finden. Eine dringend benötigte Lösung für die Seehafenhinterlandanbindung rückt so in weite Ferne. Hierfür tragen die Abstimmungsberechtigten des Dialogforums die Verantwortung!