Gemäß dem deutschen Grundgesetz ist die Bundesregierung für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege verantwortlich. Grundlage hierfür ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen wird.

Anmeldung Projekte

Für die Anmeldung von Projekten waren für die verschiedenen Verkehrsträger (Schiene, Straße, Wasserstraße) unterschiedliche Institutionen, Organisationen und Personen zugelassen. Für Straßen haben die Bundesländer die Vorschläge eingereicht, für Wasserstraßen waren das die Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes, Verbände sowie die Bundesländer. Für Schienen-Projekte gab es keine Einschränkung, wer ein Projekte anmeldet. Dem Verkehrsministerium sind über eintausend


Vorschläge für Schienen-Projekte eingegangen. Ein öffentlich bestellter Gutachter hat Doppelmeldungen und laufende Projekte aussortiert und somit die Projektvorschläge auf ca. 400 reduziert. Die Anmeldephase für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist abgeschlossen, es können also keine Projekte mehr angemeldet werden. Eine Übersicht über die für den BVWP 2015 angemeldeten Projekte kann über folgende Links abgerufen werden:

Der aktuell geltende Bedarfsplan 2004 enthält sieben Projekte, die als vordringlicher Bedarf eingestuft wurden und mit denen schon begonnen wurde, so das diese auch in den BVWP 2015 einfließen werden – wenn sie denn noch nicht abgeschlossen sind. Einige dieser Projekte sind bereits soweit vorangeschritten, dass diese nicht erneut hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht werden müssen. Die für die BI Deutsch Evern 21 besonders interessanten Projekte sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Außerdem wurden für den BVWP 2015 insgesamt 26 Schienen-Projektvorschläge eingereicht, die den Korridor Hamburg/Bremen – Hannover betreffen. Hoffentlich behält da irgend jemand den Überblick!

Verkehrsprognose

Die Verkehrsprognose ist Grundlage für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes. Die Verkehrsprognose versucht, das Verkehrsaufkommen für das Planjahr vorherzusagen. Die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 ist fertiggestellt und kann über folgende Links abgerufen werden:

Referentenentwurf

Die vorgeschlagenen Projekte werden durch das BMVI sowie durch externe Gutachter geprüft und hinsichtlich Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis), Umwelt- und Naturschutz, raum- und städtebaulich beurteilt. Die Ergebnisse dieser Beurteilung und Analysen bezüglich der Engpässe bei der Verkehrsinfrastruktur bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Projekt in den BVWP aufgenommen wird oder nicht. Auch die Dringlichkeitsstufe wird hier festgelegt. Nach Abschluss der Bewertung wird ein Projektinformationssystem im Internet veröffentlicht, mit dem man

  • die Bewertungsergebnisse
  • die untersuchten Alternativen
  • Begründungen für die Aus- oder Abwahl von Alternativen

nachvollziehen können soll (sh. auch den Artikel „Wie und wann geht es weiter?„).

Öffentlichkeitsbeteiligung (Konsultationsphase)

Sechs Wochen lang haben Behörden, Organisationen und Bürger die Möglichkeit, sich zum Referentenentwurf zu äußern. Es geht vorrangig um die Gesamtwirkung des vorgelegten Referentenentwurfs, Detailfragen einzelner Projekte sollen hier weniger diskutiert werden. Die eingegangenen Einwendungen werden einzeln berücksichtigt aber wohl nicht einzeln beantwortet.

Bundesverkehrswegeplan

Der BVWP enthält alle beabsichtigten Neubauprojekte (Schiene, Straßen und Wasserstraßen) und den Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen. Der Bund muss nachweisen, das alle Projekte gesamtwirtschaftlich sinnvoll und auch notwendig sind.

Für die Beurteilung, ob ein Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein sogenanntes Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt. Nur wenn der gesamtwirtschaftliche Nutzen größer als die Kosten sind, darf ein Projekt in den BVWP aufgenommen werden.

Gesetzentwurf zur Änderung der Ausbaugesetze mit Bedarfsplänen

Bundeskabinettsbeschluss über die Ausbaugesetze mit Bedarfsplänen

Investitionsrahmenplan

Der Investitionsrahmenplan (IRP) wird alle fünf Jahre vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und legt die Investitionsschwerpunkte zum Erhalt, Ausbau und Neubau der Verkehrsinfrastruktur fest.

Raumordnungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Bedarfsplanüberprüfung

Alle fünf Jahre prüft das BMVI, ob die Bedarfspläne noch den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Sollte sich durch die Bedarfsplanüberprüfung herausstellen, dass Anpassungen erforderlich sind, so kann das Parlament zur Anpassung der Bedarfspläne oder das Verkehrsministerium zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans veranlasst werden.